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Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat am 3.2.2010 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Scha 145 für den Geltungsbereich Kurler Straße aufzustellen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll im 3. Quartal stattfinden.
Sitzungsvorlage der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Sitzung am 8.12.2009
Anfrage der FDP zu obiger Sitzung
Auszug aus der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien
am 03.02.2010,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung
zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 145 - Sportplatz Husen-Kurl - und Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufstellungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (30. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15996-09)
Es liegen vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 20.01.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 15996-09-E3)
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 08.12.2009
Herr Wilde kündigt an, dass die Standortalternativen im weiteren Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im Rahmen des Umweltberichtes noch detaillierter gegeneinander abgewogen werden. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss vorgelegt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 15996-09-E3) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab:
„1. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, eine Bewertungsmatrix für die in Frage stehenden Standorte eines Sportplatzes in Husen-Kurl zu erstellen.
Dabei sollen folgende Alternativen nach den Kriterien der ökologischen Eignung, der Kosten für die Instandsetzung bzw. Neuerrichtung sowie des Lärmschutzes vergleichend dargestellt werden:
a. Vorgeschlagener Standort östlich des Naturschutzgebietes
b. Jetziger Standort einschließlich zu errichtender Schallschutzmaßnahmen
c. Standort Werimboldstraße
d. Fläche ehemalig Zeche Kurl
2. Der Ausschuss beschließt, die Vorlage der Verwaltung zurückzustellen, bis die entsprechende Bewertungsmatrix vorliegt.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. beschließt, den Bebauungsplan Scha 145 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.
III. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den
unter der Ziffer 2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (30. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
IV. nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Scha 145 tlw. außer Kraft treten sollen.
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.01.2010
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
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