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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Scha 145
Die Stadt teilte mit: "Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung) beschlossen.
Zum Verfahren: Inhalt und Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung von Bauleitplänen werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) geregelt. "Bereits" während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) besteht die Möglichkeit, die vorgeschlagene Planung zu überdenken, innerhalb des Zeitraumes des Planaushanges können dem Stadtplanungsamt mündlich oder schriftlich Anregungen mitgeteilt werden. Ein bisschen spät, oder? Wir beschäftigen uns intensiv seit zwei Jahren mit dem Thema, weil wir nicht nachvollziehen können, warum wir nicht VOR der Einholung von teuren Gutachten gehört werden. Unter Berücksichtigung der Bürgeranregungen und der Anforderungen der Träger öffentlicher Belange entsteht ein Bebauungsplan-Entwurf, der nach erneuter Beratung in den politischen Gremien und dem daraus resultierenden Offenlegungsbeschluss einen Monat lang im Stadtplanungsamt während der Dienststunden öffentlich ausliegt. Diese öffentliche Auslegung wird in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund bekanntgemacht. Während der Auslegungsfrist ist Gelegenheit, sich konkret darüber zu informieren, ob und ggf. in welchem Umfang frühere Vorschläge bei der Planung berücksichtigt wurden. Anregungen zum Planentwurf können gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht werden. Über die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen entscheidet der Rat der Stadt nach vorheriger Beratung in den bereits genannten Gremien endgültig. Die Bürgerinnen und Bürger, die Anregungen vorgetragen haben, erhalten dann eine persönliche Benachrichtigung über die Ratsentscheidung. Ändert der Rat den Plan aufgrund des Ergebnisses der Offenlegung in seinem wesentlichen Inhalt, so ist die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Die Bezirksvertretung, der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Hauptausschuss beraten damit die endgültige Fassung des Bebauungsplan-Entwurfes, bevor der Rat der Stadt den Bebauungsplan als Satzung beschließt."
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